Urlaub kommt nicht von ungefähr
der DPAG inkl. Beamtenregelungen
DPAG einen groben Überblick über die bei der DPAG derzeit gültigen Regelungen zum Urlaub geben. Abweichende Regelungen für Beamtinnen und Beamte findet ihr weiter unten. Denn nur wer seine Rechte kennt,
kann auch dafür sorgen, dass sie eingehalten werden.
Der Urlaub wird wichtiger denn je!
Minijobber beschäftigt sein sollten. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens
6 Monaten ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis hat.
Das ist im Bundesurlaubsgesetz verankert. Allerdings stellt sich die Post auf den
Standpunkt, dass Abrufkräfte keinen Urlaubsanspruch haben.
Wartezeit
Alle Beschäftigten, die seit mindestens 6 Monaten bei der DP AG arbeiten, haben den
vollen Urlaubsanspruch. Jugendliche unter 18 Jahren haben eine Wartezeit von nur 3 Monaten.
Anteilsmäßige Berechnung
- Wenn er vor der erfüllten Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet
- Wenn er in der zweiten Hälfte der Urlaubsjahres eingestellt wird
- Und Wenn er nach der erfüllten Wartezeit in der ersten Hälfte des Urlaubsjahres
ausscheidet
den vollen Urlaubsanspruch, wenn sie in der ersten Hälfte des Kalenderjahres wegen
Gewährung einer gesetzlichen Rente aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.
zwischen ver.di und der DP AG deutlich mehr Urlaub als gesetzlich
vorgeschrieben.
Der tarifvertragliche Urlaubsanspruch ist berechnet auf Grundlage der
5-Tage-Woche und gestaffelt nach der Betriebszugehörigkeit.
0 bis einschließlich 3 Jahre 26 Tage
Urlaub haben Tarifbeschäftigte der DP AG über 5 bis 6 Wochen Urlaub.
Wer auf Veranlassung der DP AG in den Monaten November bis März Urlaub nimmt,
erhält einen Winterzusatzurlaub von bis zu 5 Tagen.
Der Jubiläumsurlaub:
1 Arbeitstag zum 25-, 40- oder 50-jährigem Jubiläum
Zusatzurlaub für Schichtdienst/Nachtarbeit
Wird Dienst im Schichtplan verrichtet, wird unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlicher Urlaub in Form von Freischichten gewährt. Dies gilt für Tarifbeschäftigte
und Beamte.
Die Anzahl der Freischichten ist abhängig von dem Schichtdienst und der Anzahl der Nachtarbeitsstunden. Über 50-jährige erhalten eine weitere Freischicht. Detaillierte Informationen sind bei den ver.di-Betriebsräten, den ver.di-Vertrauensleuten und der
ver.di-Rechtsberatung erhältlich.
Wer ausschließlich in der 5-Tage-Woche arbeitet, hat damit keine Probleme.
Bei der regelmäßigen Abweichung (z.B. immer 6-Tage-Woche, immer 3-Tage-Woche)
ist die Rechnung einfach: Es wird die Zahl der Urlaubstage durch 5 geteilt und mit der Anzahl der Arbeitstage vervielfacht.
30 Tage : 5 = 6
6 x 6 = 36 Tage Urlaubsanspruch in der 6 Tage Woche
6 x 3 = 18 Tage Urlaubsanspruch in der 3 Tage Woche
Bei wechselnden Schichten: In einer Dienstplanperiode werden die Arbeitstage zusammengezählt, durch 5 x Anzahl der Wochen in der Dienstperiode geteilt.
Beispiel einer Dienstperiode von 9 Wochen:
___________________________________________________________________________________
260
Am Ende des Jahres sollte man immer die Rechnung für das gesamte Jahr machen -
sollte dabei ein höherer Urlaubsanspruch herauskommen, kann dieser geltend gemacht werden!
Die Betriebsräte und Vertrauensleute helfen weiter.
Was ist ein Urlaubstag?
Nur an dienstplanmäßigen Arbeitstagen muss Urlaub genommen werden. Bei tagübergreifenden Schichten gilt als Urlaubstag nur der Tag, an dem die Dienstschicht
begonnen hätte. Als Urlaubstage werden nur Werktage gezählt - wenn eine tagübergreifende Schicht am Sonntag beginnt, muss die Tarifkraft an diesem Tag also keinen Urlaub nehmen!
Im unmittelbaren Anschluss an den Urlaub darf von dem Tarifbeschäftigten an
Sonntag und gesetzlichen Feiertagen keine Arbeitsleistung verlangt werden.
Urlaubstag an einem Feiertag?
Mit der Umstellung von der "Werktags-Urlaubsberechnung" auf die "Arbeitstags-Urlaubsberechnung" fürchtete so mancher Kollege, weniger Urlaub zu haben. Das ist aber nicht der Fall. Musste früher an jedem Werktag Urlaub genommen werden, egal, ob dienstplanmäßig zu arbeiten war oder nicht, so muss jetzt nur an Tagen Urlaub genommen werden, an denen man dienstplanmäßig auch arbeiten müsste.
Muss man an Feiertagen arbeiten bzw. beginnt die Dienstschicht an einem Feiertag, so müssen Tarifbeschäftigte aber trotzdem keinen Urlaub nehmen. Denn der gesetzliche Feiertag ist kein Werktag - und nach dem Manteltarifvertrag zählen nur dienstplanmäßig belegte Werktage als Urlaubstag.
Muss man am Feiertag nicht arbeiten, muss man selbstverständlich auch keinen Urlaub nehmen.
Wieviel Lohn erhalte ich als Lohnfortzahlung?
Während des Urlaubs wird das Entgelt weiterbezahlt - das ist das Entscheidende.
In die Berechnung des Urlaubsentgelts fließen damit nach dem Bundesurlaubsgesetz
alle Zulagen und Zuschläge der letzten 3 Monate (nicht aber der Überstunden!)
anteilsmäßig ein.
In unserem Tarifvertrag ist über das Grund-Entgelt hinaus die Einbeziehung folgender Zuschläge gesichert:
- Samstags - und Sonntagszuschlag
- Feiertagszuschlag
- Vorfestzuschlag
- Nachtarbeitszuschlag
- und, über das Gesetz hinaus: Die Überstunden
Alle Zuschläge der letzten 3 Monate werden addiert und anteilsmäßig in die Berechnung einbezogen.
Wichtig für Teilzeitbeschäftigte: Ist die arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit geringer als die reale Arbeitszeit der vergangenen 3 Monate, so erhalten die Tarifbeschäftigten für jeden Urlaubstag einen Ausgleichsbetrag.
Wieviel Urlaubsgeld erhalte ich?
Aus dem Entgelttarifvertrag haben Tarifbeschäftigte bei der DP AG Anspruch
Voraussetzung ist:
- Am 1. Juli ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- das seit dem 1. Januar ununterbrochen bestanden hat und
- mindestens für einen Teil des Monats Juli ein Anspruch auf Monatsgrundentgelt, Krankenbezüge, Urlaubsentgelt oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Bei Teilzeitbeschäftigten wird das Urlaubsgeld anteilig berechnet. Maßgeblich ist die Wochenarbeitszeit vom 30. Juni des Jahres.
Wann kann ich Urlaub nehmen?
Der Urlaub dient der Erholung - deswegen hat für uns oberste Priorität, dass der Beschäftigte seine Urlaubsplanung selbst vornehmen kann. Aber natürlich sind auch dringliche betriebliche Belange zu berücksichtigen.
Wann der Arbeitnehmer den Urlaub nehmen kann, wird durch den Urlaubsplan bestimmt, der vor Beginn des Urlaubsjahres (Kalenderjahr) aufzustellen ist.
In allen Betrieben der DP AG gibt es ver.di Betriebsräte, die dafür sorgen, dass die Belange der Beschäftigten so gut wie möglich berücksichtigt werden. Denn der Urlaubsplan ist mitbestimmungspflichtig!
Wichtig zu wissen: Es gibt kein Recht auf Selbstbeurlaubung. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt berechtigt den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung. Deswegen gilt: Nichts überstürzen! ver.di Mitglieder haben Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung.
Wie lange kann ich Urlaub nehmen?
Das sichert der Tarifvertrag:
Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt und genommen werden. Bei einer Teilung des Urlaubs muss ein Teil auf Verlangen des Arbeitnehmers mindestens 3 Wochen betragen.
Bei berufsschulpflichtigen Azubis soll der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gewährt werden. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, ist für jeden Berufsschultag ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.
Auch darüberhinausgehende Wünsche sollen berücksichtigt werden, insbesonder, wenn sie auf sozialen Belangen beruhen.
Was ist wenn...
In unserem Tarifvertrag ist zusätzlich festgeschrieben, dass dies höchstens einmal im Urlaubsjahr erfolgen kann.
Auch das ist nur ausnahmsweise möglich - laut unserem Tarifvertrag "bei unvorhergesehenen und zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen".
Wer krank ist, kann sich nicht erholen. Deswegen sind Krankentage keine Urlaubstage. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und zeigt er dies unverzüglich an, so werden durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaub nicht angerechnet.
Der durch die Unterbrechung verbleibende Resturlaub ist nachzugewähren. So
schreibt es der Manteltarifvertrag fest.
die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort
Kehrt der Arbeitnehmer aus dem Ausland wieder ins Inland zurück, muss er diese Rückkehr ebenfalls dem Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse unverzüglich anzeigen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bei seiner Rückkehr bereits wieder gesund ist, aber der Urlaub noch gar nicht beendet ist.
Bei einer Erkrankung während eine Auslandsaufenthaltes muss der Arbeitnehmer eine ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, die bescheinigt, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert.
Es muss hierbei erkennbar sein, dass der Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung im medizinischen Sinne und einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung unterschieden hat.
Zudem muss der Arbeitnehmer auch bei einem Auslandsaufenthalt seiner gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit nachweisen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als mitgeteilt dauert.
Achtung - dies betrifft aber nur die Nachweispflicht, nicht die unverzügliche Meldepflicht.
Ansonsten verfällt der Anspruch.
Im Bundesurlaubsgesetz heißt es dazu:
"Im Falle der Übertragung muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden."
Der Urlaub muss bis zum 31. März des nächsten Urlaubsjahres angetreten sein. Ist dies aus betrieblichen Gründen oder wegen Arbeitsunfähigkeit nicht möglich, verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni. Wird der Urlaub während der Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. Juni nicht angetreten, so ist er bar abzugelten.
Bis vor kurzem ist der Urlaubsanspruch verfalle, wenn man wegen Arbeitsunfähigkeit den Urlaub nicht nehmen konnte und dann das Arbeitsverhältnis wegen Erwerbsunfähigkeit beendet wurde. Es brauchte den Gang zum Europäischen Gerichtshof, um damit ein Ende zu machen. Jetzt ist auch in diesem Fall noch nicht gewährter Urlaub bar abzugelten. Der Anspruch wird ausbezahlt.
Nach dem Manteltarifvertrag gibt es mehrere bezahlte Arbeitsbefreiungen, nämlich
bei der DP AG
"urloup" und bedeutet z.B.: Die Erlaubnis des Fürsten, sich trotz der Residenzpflicht des Beamten "vom Hofe" zu entfernen. Auch in dieser Zeit wurden Beamte nach dem Grundsatz der Alimentation bezahlt. Den jahrzehntelangen Kampf der Tarifbeschäftigten um Lohnfortzahlung im Urlaub hatten Beamtinnen und Beamte deswegen nicht.
- bis zum vollendeten 55. Lebensjahr 29 Tage
- ab Vollendung des 55. Lebensjahres 30 Tage
Beamtinnen und Beamte, die 2012 nach der alten Verordnung ab dem vollendeten 40. Lebensjahr bereits 30 Urlaubstage hatten, haben diese auch weiterhin.
Urlaub muss nur an dienstplanmäßigen Arbeitstagen genommen werden. Dieser ist bei Beamtinnen und Beamten so definiert:
"Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind alle Kalendertage, an denen die Beamtin oder der Beamte Dienst zu leisten hat. Ende eine Dienstschicht erst am folgenden Kalendertag, gilt als Arbeitstag nur der Kalendertag, an dem sie begonnen hat."
Infomaterialien.