Informationsseite

ver.di Betriebsgruppe Betrieb Essen




Die wichtigsten Infos für Vertrauensleute im Betrieb



Vertrauenspersonen haben einen unverfälschten Einblick in den täglichen Betriebsablauf.
Ihre Arbeit ist von großer Bedeutung. Sie stehen in engem Kontakt mit ihren Kolleg*innen in den Betrieben und Dienststellen, unabhängig davon, ob diese bereits ver.di-Mitglieder sind oder nicht. Sie genießen deren Vertrauen - daher auch der Name dieser wichtigen Funktion.


Ihr Wissen bringen sie in die gewerkschaftlichen Gremien ein, aber auch in Betriebs- oder Personalräte, Jugend- und Auszubildenden- oder Schwerbehindertenvertretungen.
Sie sind direkt an der Basis tätig. Daher sind ihre Erfahrungen auch in gewerkschaftspolitischen Diskussionen gefragt, beispielsweise bei der Erarbeitung oder Umsetzung gewerkschaftlicher Ziele und Anforderungen.
Vertrauensleute stehen für die Nähe zu Mitglied*innen und demokratische Willensbildung im Unternehmen. Sie sind von entscheidender Bedeutung für eine moderne, lebendige, kreative und überzeugende Gewerkschaftsarbeit, da sie das Gesicht von ver.di in Betrieben und Dienststellen sind.

Was sind Vertrauensleute?

  • Multiplikator*innen der Gewerkschaftsidee
  • Träger*innen gewerkschaftlicher Positionen
  • Mitgestalter*innen der Tarifpolitik
  • Unterstützer*innen bei Wahlen
  • Veranstalter*innen von Versammlungen und sonstigen Aktionen
  • Lobby für Gleichberechtigung, für Jugend und Bildungsarbeit

Welche Aufgabe haben Vertrauensleute?


Es ist unerlässlich, sich für die Mitglieder einzusetzen und neue Mitglieder zu gewinnen,
und dies ist nur durch die engagierte Arbeit der Vertrauensleute möglich. In ver.di nimmt die Vertrauensleutearbeit aus diesem Grund einen besonders hohen Stellenwert ein. Diese Personen führen außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit Gespräche mit Mitglieder*innen und Mitarbeiter*innen,
um deren Anliegen und Beschwerden am Arbeitsplatz und im Betrieb aufzugreifen.
Gemeinsam wird nach Lösungen gesucht, und sie unterstützen aktiv bei der Durchsetzung von Forderungen. Ihr Know-how spielt eine entscheidende Rolle bei der Erstellung von Tarifforderungen, da sie einen direkten Bezug zur gewerkschaftlichen Basis in Betrieben und Dienststellen haben und genau wissen, wo die Herausforderungen liegen.


Vertrauensleute agieren auch als Informationsquellen, indem sie beispielsweise ver.di-Informationen und -Materialien verteilen oder ver.di-Betriebszeitungen verbreiten. Auf Betriebsversammlungen überzeugen sie, laden zu eigenen Veranstaltungen ein und machen auf ver.di-Bildungsangebote aufmerksam. Personen, die Fragen zu den Rechten aus Betriebsvereinbarungen haben oder Anliegen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz klären möchten, finden in ihnen kompetente Ansprechpartner. Zudem sind sie aktiv in die Vorbereitung von Wahlen zu Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen oder Jugend und Auszubildendevertretungen eingebunden.
In enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien suchen sie rechtzeitig nach geeigneten Kandidat*innen.


 Was machen Vertrauensleute?


Durch ihre engen Kontakte zu den Kolleg*innen sind Vertrauensleute auch qualifizierte Ansprechpartner*innen, wenn es um die Förderung von Guter Arbeit und die Verbesserung von Arbeitsbedingungen geht. Aufgrund ihrer Fachkenntnisse können sie nach dem Betriebsverfassungsgesetz konsultiert werden, wenn dies für die Arbeit der Interessenvertretungen erforderlich ist. Eine zusätzliche Stärke liegt in der gegenseitigen Kommunikation, sowohl mit den Beschäftigten als auch mit den Interessenvertretungen und dem Arbeitgeber. Diese ist entscheidend für die erfolgreiche Durchführung und Umsetzung eines effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes.


Was ist der Unterschied zwischen Vertrauensleuten und Betriebsräten?`


Der Betriebsrat setzt seine Mitbestimmungsrechte im Interesse aller Beschäftigten der entsprechenden Betriebe oder Dienststellen durch. Im Gegensatz dazu repräsentieren Vertrauensleute ihre Gewerkschaft auf betrieblicher Ebene.


Die Stärke und Durchsetzungsfähigkeit des Betriebsrats beruht jedoch auch darauf, die vielfältigen Interessen der Beschäftigten zu verstehen und aufzugreifen. Dies erfordert die Fähigkeit, Kompromisse zu finden, die von möglichst vielen Mitarbeiter*innen akzeptiert werden können. Die Kommunikation mit der Belegschaft stellt daher eine zentrale Aufgabe der Vertrauensleute dar.


In diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, dass Betriebsrat und Vertrauensleute aktiv zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen. Es ist wichtig zu betonen, dass Mitglieder*innen der betrieblichen Interessenvertretung gleichzeitig auch Vertrauensleute sein können.


Vertrauensfrau, Vertrauensmann, Vertrauensperson


Vertrauen ist gut. Aber wo ist der Unterschied zwischen den einzelnen Aufgaben?
Vertrauensfrauen und Vertrauensmänner in den Betrieben und Dienststellen sind die so genannten Vertrauensleute. Hier kann man darauf vertrauen, dass sie das Bindeglied zwischen der Gewerkschaft und den Beschäftigten sind.


Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte gibt es auch in vielen Betrieben und Dienststellen. Sie werden von den Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten im Betrieb gewählt. Das Gremium ist auch als Schwerbehindertenvertretung bekannt.


Es gibt aber auch noch einige Vertrauenspersonen mehr in Betrieben und Dienststellen.
Diese sind jedoch meist vom Arbeitgeber eingesetzt und dienen dazu, dass Beschäftigte sich bei bestimmten innerbetrieblichen Anliegen an sie wenden können, etwa wenn es um Mobbing etc. geht. Diese Anliegen sind natürlich auch beim Betriebsrat gut aufgehoben. Bei den gewerkschaftlichen Vertrauenspersonen – abgesehen von denen für Schwerbehinderte – ist in der Regel jedoch von Vertrauensleuten bzw. Vertrauensfrauen und Vertrauensmännern die Rede.


Wie kommen Vertrauensleute zu ihrem Amt?


Vertrauensleute werden gewählt, von den ver.di-Mitgliedern im jeweiligen Betrieb oder der jeweiligen Dienststelle. Turnusgemäß finden diese Wahlen jeweils im Jahr vor dem Bundeskongress statt, zuletzt also 2022. Nach- und Ersatzwahlen können aber jederzeit stattfinden. Gewählt wird nach Möglichkeit im Rahmen einer Mitgliederversammlung.


Wenn es in Betrieben und Dienststellen oder Teilen davon zu wenig ver.di-Mitglieder gibt oder die Gewerkschaftsarbeit so gering entwickelt ist, dass keine Wahlen stattfinden können, kann der Vorstand des zuständigen Bezirksfachbereichs Vertrauensleute benennen. Ihre Amtszeit ist allerdings befristet und dauert maximal bis zur nächsten Wahl. Diese Benennung kann auch widerrufen werden.


Es ist auch möglich, spezielle Vertrauensleute etwa für die Jugendarbeit in Betrieben und Dienststellen zu wählen.


Wo gibt es Vertrauensleute?


Überall dort, wo es aktive ver.di Mitglieder*innen gibt.
Auch wenn es (noch) keine etablierten Strukturen gibt, können sich die aktiven Mitglieder*innen zusammentun und ihre Themen und Probleme artikulieren und Lösungen suchen.


Bei welchen Themen ist die Zusammenarbeit zwischen ver.di und den Vertrauensleuten besonders wichtig.


Die Expertise der Vertrauensleute ist für ver.di auch wichtig, wenn es um gewerkschaftliche Konzepte für die VL-Arbeit in Organisationsbereichen geht, in denen es noch keine gewerkschaftlichen Strukturen gibt oder in Kleinbetrieben. Auch bei Konzepten zur Mitgliederwerbung ist das Wissen der Vertrauensleute gefragt. Umgekehrt informieren und beraten Vertrauensleute die Beschäftigten und insbesondere die ver.di-Mitglieder in den Betrieben und Dienststellen über gewerkschaftliche Positionen, Forderungen, Ziele und Leistungen.


Auf welchen Grundlagen basiert die Arbeit der Vertrauensleute?

Sie sind nicht an das Betriebsverfassungsgesetz gebunden. Das macht Vertrauensleute freier in der Wahrnehmung von Mitgliederinteressen im Betrieb und in ihrer Handlungsfähigkeit. Sie sind ausschließlich ver.di und ihren Mitglieder*innen verpflichtet. Ihre Rechte sind in der ver.di-Satzung festgelegt und in der ver.di-Richtlinie zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit geregelt.


Wie unterstützt ver.di Vertrauensleute?`


Im ver.di-Bildungsprogramm gibt es spezielle Angebote für Vertrauensleute und Aktive in Betrieben und Dienststellen. Zudem finden regelmäßig Konferenzen der Vertrauensleute auf Landes- und auf Bundesebene statt.
Im ver.di-Mitgliedernetz finden ver.di-Mitglieder weitere Informationen und Materialien für die Vertrauensleute-Arbeit. Als Infodienst für Aktive gibt ver.di 18 mal im Jahr die ver.di News heraus, gedruckt im Postbezug oder als PDF zum Download. Außerdem erscheinen verschiedene Online-Newsletter für unterschiedliche Interessengebiete, die ver.di-Mitglieder über das persönliche Mitgliederportal meine.verdi bestellen und verwalten können.


 

Downloads