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ver.di Betriebsgruppe Betrieb Essen

Plötzlich ist es passiert. Einen Moment unaufmerksam und schon ist ein Schaden entstanden. Man wird zur Kasse gebeten. Weil Beschäftigte immer öfter auf Geld sitzenbleiben, das ihnen niemand ersetzt, wurde die GUV/FAKULTA gegründet. Schon 1910!


Die "Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften" ist keine Versicherung. Sie ist eine Einrichtung der Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund. Die GUV/FAKULTA schützt ihre Mitglieder gegen Risiken bei beruflicher Tätigkeit, auf Arbeitswegen und Wegen zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen.

Beispiele:

Sturz

Kollegin S war als Entladerin in einem Paketzentrum beschäftigt. Ein Fahrer fuhr beim Zurücksetzen eine Stelze des Containers um. Sie stürzte eineinhalb Meter tief aus dem Koffer und wurde wegen einer schweren Kopfverletzung voll erwerbsunfähig.

Leider war sie nicht Mitglied der GUV/FAKULTA. In diesem Fall hätte ihr die GUV/FAKULTA ein Krankenhaustagegeld und eine Unterstützung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gewährt. Insgesamt eine Summe von 12.480 Euro.

Handbremse/Abrollschaden

Postzustellerin G zog beim Parken die Handbremse nicht richtig fest Das Auto rollte auf ein vor ihr stehendes Fahrzeug auf. Der Arbeitgeber nahm Kollegin G für den Schaden am Dienstfahrzeug mit 2.305 Euro in Regress ver.di übernahm die Kosten für den Rechtsschutz.

Die GUV/FAKULTA zahlte 2.120 Euro Schadenersatzbeihilfe.

Falsch getankt

Kollege F ist Auszubildender im zweiten Ausbildungsjahr Er betankte ein Zustellfahrzeug mit Benzin, anstatt mit Diesel. Es entstand ein hoher Sachschaden. Nachdem sich der Betriebsrat und verdi eingeschaltet hatten, wurde die Forderung des Arbeitgebers auf 400 Euro reduziert.

Die GUV/FAKULTA unterstützte den Kollegen mit 360 Euro Schadenersatzbeihilfe.

Verkehrsunfall

Paketzusteller D missachtete die Vorfahrt eines Radfahrers und verursachte einen Unfall mit Sach- und Personenschaden. Gegen Zahlung einer Auflage von 250 Euro wurde das Verfahren eingestellt.

Die GUV/FAKULTA zahlte 225 Euro Notfallunterstützung zur Abwendung seiner wirtschaftlichen Notlage.


Weitere Leistungen der GUV/FAKULTA:

Neu ab 2023 - Das Verletztengeld


Wenn du einen Unfall erleidest und länger arbeitsunfähig bist, endet die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers nach 6 Wochen. Anschließend tritt das gesetzliche Verletztengeld in Kraft, welches dir etwa 80% deines Arbeitsentgeltes zur Verfügung stellt. Die GUV/FAKULTA unterstützt dich dabei, deinen Lebensstandard und möglicherweise den deiner Familie zu sichern - und das bis zu 400 Tage lang, falls erforderlich. Wir gewähren dir eine Unterstützung von 12 € pro Tag.

Selbstbehalt

 


Die GUV/FAKULTA bietet Hilfe durch die Übernahme des Selbstbehaltes bei bestehender Kasko- oder Haftpflichtversicherung im Falle eines Schadens - einmalig bis zu maximal 300 Euro. Dies gilt speziell für Wegeunfälle sowie für Unfälle, die auf dem Weg zu und von gewerkschaftlichen Veranstaltungen sowie der Nutzung eines Privatfahrzeugs im Zusammenhang damit entstehen.

Schlüsselverlust


Je nach individueller Situation wird Schadensersatzbeihilfe gewährt, wenn Dienstschlüssel verloren gehen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber oder Dienstherr eine begründete Rückforderung vornimmt. Die maximale Leistungsgrenze wurde von 100.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht.

Rechtsschutz


Rechtliche Unterstützung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in zivilrechtlichen Verfahren zur Durchsetzung eigener Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche. Des Weiteren umfasst der Rechtsschutz die Abwehr unberechtigter Forderungen in zivilrechtlichen Verfahren, sofern keine Haftpflichtversicherung zur Deckung verpflichtet ist.

Erwerbsunfähigkeit


Unterstützung bei Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.

Krankenhausaufenthalt

 


Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Arbeitsunfalls.

Todesfallunterstützung


Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des Mitgliedes im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls.



Und das alles als ver.di Mitglied für nur 2€ im Monat!

Informiere dich jetzt!





Regionalbeauftragter für die 
Region West
Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Uwe Vohwinkel

Telefon: 0170 4508613
E-Mail: uwe-vohwinkel@guv-fakulta.de










Downloads


Unterstützungsordnung der GUV/FAKULTA für weitere Informationen


  Gemeinsame Beitrittserklärung ver.di und GUV/FAKULTA


Die Leistungen der GUV/FAKULTA - Hauptflyer:

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Quelle: https://www.guv-fakulta.de/